Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen
Alle   approbierten Psychotherapeuten sind berechtigt, mit privaten   Krankenversicherungen abzurechnen. Die meisten privaten   Krankenversicherungen übernehmen bei approbierten psychologischen   Psychotherapeuten die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Dennoch   können die Vertragsbedingungen sehr unterschiedlich sein. Deshalb   empfiehlt es sich in jedem Fall, sich die individuellen   Vertragsbedingungen genau durchzulesen bzw. sich bei Ihrer Krankenkasse zu erkundigen.
Die Honorierung orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
 
Kostenübernahme durch die Beihilfestelle
Eine   Kostenübernahme durch die Beihilfestelle ist bei Psychologischen   Psychotherapeuten mit dem Verfahren Verhaltenstherapie in jedem Fall möglich.